Wichtig:

Der Mehrwertsteuerbefreiung unterliegen ausschließlich Privatpersonen in den genannten Ländern. Gewerbliche Kunden innerhalb der EU (außerhalb Deutschlands) können ebenfalls steuerfrei bestellen. Für alle anderen Kundinnen und Kunden fällt die jeweils geltende Umsatzsteuer an.

Bewilligungsverfahren und Registrierung

Besitzer und Besitzerinnen von Balkonkraftwerken sind derzeit verpflichtet, ihre Anlage zweimal anzumelden: bei ihrem Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Bitte beachten Sie: Die Nichtanmeldung einer Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, auch wenn dies in der Praxis selten vorkommt. Dennoch ist eine Anmeldung sinnvoll.


Für Besitzer und Besitzerinnen von Balkonkraftwerken ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister wichtig, um die erzeugte Solarenergie korrekt abrechnen zu können, insbesondere wenn überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Die Anmeldung beim Netzbetreiber hat den Vorteil, dass dieser automatisch überprüft, ob ein Austausch des Stromzählers erforderlich ist.

Das Förderprogramm:

Das Programm unterstützt die Installation von kleinen erneuerbaren Energiesystemen auf Wohnbalkonen, hauptsächlich Solarpanels oder Windturbinen. Diese Systeme sind von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Nachhaltigkeit in städtischen Gebieten, indem sie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und die Bewohner zur Nutzung erneuerbarer Energien ermutigen.

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