Balkonkraftwerk - Bewilligungsverfahren und Registrierung

Das Förderprogramm:

Das Programm unterstützt die Installation von kleinen erneuerbaren Energiesystemen auf Wohnbalkonen, hauptsächlich Solarpanels oder Windturbinen. Diese Systeme sind von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Nachhaltigkeit in städtischen Gebieten, indem sie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und die Bewohner zur Nutzung erneuerbarer Energien ermutigen.


Bedeutung von Balkonkraftwerken:

Balkonkraftwerke bieten platzsparende Lösungen zur Erzeugung sauberer Energie in dicht besiedelten städtischen Umgebungen. Sie ermöglichen es den Bewohnern, aktiv an der Umstellung auf erneuerbare Energien teilzunehmen, was zu einer Reduzierung des CO2-Fußabdrucks und einer Förderung der Gemeinschaftsbeteiligung führt.


Berechtigungskriterien:

Die Antragsteller müssen deutsche Staatsbürger sein, die im Besitz eines Wohnsitzes in Deutschland sind oder die Erlaubnis haben, erneuerbare Energiesysteme auf ihren Balkonen zu installieren. Die vorgeschlagenen Systeme müssen Sicherheitsstandards erfüllen und den örtlichen Vorschriften entsprechen. Einige Programme können Einkommensvoraussetzungen haben.

Erforderliche Dokumentation:

• Nachweis des deutschen Wohnsitzes
• Eigentumsnachweis oder Genehmigung für die Balkoninstallation
• Technische Spezifikationen des vorgeschlagenen Systems
• Ausgefülltes Antragsformular für den Zuschuss

Vorteile von Balkonkraftwerken:

Verminderung des CO2-Fußabdrucks: Balkonkraftwerke reduzieren Treibhausgasemissionen, verbessern die Luftqualität und mildern den Klimawandel.

Energieunabhängigkeit: Sie bieten den Bewohnern Energieunabhängigkeit, verringern die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und erhöhen die Widerstandsfähigkeit gegen Stromausfälle.

Kosteneinsparungen: Bewohner sparen im Laufe der Zeit Stromkosten, wodurch Balkonkraftwerke eine kluge langfristige Investition darstellen.


FAQ

Können Mieter Balkonkraftwerke installieren?
Ja, mit Erlaubnis des Vermieters.

Welche Arten von Systemen werden akzeptiert?
Solarpaneele und Windturbinen sind üblich, aber die Anforderungen können variieren.

Wie viel Fördermittel kann ich von Zuschüssen erwarten?
Das variiert je nach Faktoren wie Systemgröße und Standort.

Benötigen Balkonkraftwerke Wartung?
Ja, regelmäßige Wartung gewährleistet optimale Leistung und Langlebigkeit.

Förderstaaten für Balkonkraftwerke

Wir haben die uns bekannten Förderprogramme der Bundesländer für Balkonkraftwerke hier in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie, indem Sie auf den Namen des jeweiligen Bundeslandes klicken. Wichtig: Für einige Programme müssen Sie vor dem Kauf einen Antrag stellen, um eine Subvention zu erhalten. Bei anderen reichen Sie die Rechnung nach dem Kauf ein, um Ihr Geld zurückzuerhalten.

Berlin: 500 Euro Zuschuss für Mieter und nun auch für Eigentümer

Der Berliner Senat unterstützt Sie mit einer Pauschale von 500 Euro beim Kauf eines Steckersolarsystems. Wenn die Investitionskosten niedriger sind, werden maximal diese Kosten übernommen. Pro Wohnung ist ein Mini-Solarsystem förderfähig. Sie können den Berliner Balkonsolarzuschuss als Mieter und seit dem 1. Oktober 2023 auch als Eigentümer einer Berliner Immobilie erhalten, wenn Sie dort selbst wohnen. Der Antrag muss vor dem Kauf des Systems gestellt werden. Das Förderprogramm startete am 10. Februar 2023, und es stehen Gelder für 14.000 Wohnungen und Häuser zur Verfügung. Wenn Sie ebenfalls davon profitieren möchten, wenden Sie sich an die Investitionsbank Berlin.
Berlin

Mecklenburg-Vorpommern: 500 Euro Zuschuss, nur für weibliche Mieterinnen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Mini-PV-Anlagen mit Kaufdaten ab dem 7. November 2022 mit einer Pauschale von bis zu 500 Euro. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume akzeptiert Anträge - allerdings erst nachdem das System gekauft und installiert wurde. Laut dem Landesförderinstitut sind bereits alle Fördermittel für Eigentümer erschöpft. Stand März 2024 können Sie jedoch immer noch einen Antrag stellen, wenn Sie zur Miete wohnen. Es ist entscheidend, dass Ihr Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.
Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen: 300 Euro Förderbonus für Balkonkraftwerke in Mietwohnungen

Das Land Sachsen unterstützt den Kauf von Steckersolarsystemen seit dem 22. Juni 2023 mit einer Pauschale von 300 Euro. Die für Eigentümer bereitgestellten Mittel waren schnell erschöpft. Als Mieter können Sie auch im Jahr 2024 noch einen Zuschuss von 300 Euro für ein Balkonkraftwerk erhalten. Die Förderung kann bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Sie gilt für Balkonkraftwerke, die nach dem 22. Juni 2023 gekauft wurden. Die Beantragung der Fördermittel ist erst nach erfolgreicher Installation möglich. Die Solarmodule müssen mindestens 300 Watt peak (Wp) produzieren, der Wechselrichter kann bis zu 600 Watt produzieren. Die Förderrichtlinien und weitere Details zur Beantragung finden Sie auf der Website der Sächsischen Aufbaubank.
Sachsen

Schleswig-Holstein: Förderprogramm für Balkonkraftwerke eingestellt

Das Land Schleswig-Holstein hat das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürger" im November 2023 eingestellt. Nach einer Erklärung erfolgte dies aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die Verteilung von Geldern aus einem Landesfonds gestoppt hat. Es wird daher erwartet, dass es im Jahr 2024 keine Förderung mehr für Balkonkraftwerke seitens des Landes Schleswig-Holstein geben wird.
Schleswig-Holstein

Balkonkraftwerk – wie melde ich meine Anlage?

Der Kauf eines Balkonkraftwerks, das Einstecken in die Steckdose, die
Selbstversorgung mit Solarstrom klingen fast zu gut, um wahr zu sein.
Aber eigentlich ist es genauso einfach. Es fehlt nur ein kleiner, aber
bedeutender Schritt: die Anmeldung beim Netzbetreiber und im
Marktstammdatenregister.
Viele Menschen lassen sich von dem vermeintlich großen bürokratischen
Aufwand der Anmeldung für ihre Steckersolaranlage abschrecken. Deshalb
begleiten wir Sie durch den Anmeldeprozess. So bleibt Ihr Weg zu einer
unabhängigen und nachhaltigen Energieversorgung so unkompliziert wie
möglich.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden? Und wenn ja
wie?

Besitzer und Besitzerinnen von Balkonkraftwerken sind derzeit
verpflichtet, ihre Anlage zweimal anzumelden: bei ihrem Netzbetreiber
und bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister.
Bitte beachten Sie: Die Nichtanmeldung einer Mini-Solaranlage im
Marktstammdatenregister stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit
einem Bußgeld geahndet werden kann, auch wenn dies in der Praxis
selten vorkommt. Dennoch ist eine Anmeldung sinnvoll.
Für Besitzer und Besitzerinnen von Balkonkraftwerken ist die Anmeldung
im Marktstammdatenregister wichtig, um die erzeugte Solarenergie
korrekt abrechnen zu können, insbesondere wenn überschüssiger Strom
ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Die Anmeldung beim
Netzbetreiber hat den Vorteil, dass dieser automatisch überprüft, ob ein
Austausch des Stromzählers erforderlich ist.

Balkonkraftwerk Anmeldeformular