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Das Programm unterstützt die Installation von kleinen erneuerbaren Energiesystemen auf Wohnbalkonen, hauptsächlich Solarpanels oder Windturbinen. Diese Systeme sind von entscheidender Bedeutung für die Förderung der Nachhaltigkeit in städtischen Gebieten, indem sie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und die Bewohner zur Nutzung erneuerbarer Energien ermutigen.
Balkonkraftwerke bieten platzsparende Lösungen zur Erzeugung sauberer Energie in dicht besiedelten städtischen Umgebungen. Sie ermöglichen es den Bewohnern, aktiv an der Umstellung auf erneuerbare Energien teilzunehmen, was zu einer Reduzierung des CO2-Fußabdrucks und einer Förderung der Gemeinschaftsbeteiligung führt.
Verminderung des CO2-Fußabdrucks: Balkonkraftwerke reduzieren Treibhausgasemissionen, verbessern die Luftqualität und mildern den Klimawandel.
Energieunabhängigkeit: Sie bieten den Bewohnern Energieunabhängigkeit, verringern die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und erhöhen die Widerstandsfähigkeit gegen Stromausfälle.
Kosteneinsparungen: Bewohner sparen im Laufe der Zeit Stromkosten, wodurch Balkonkraftwerke eine kluge langfristige Investition darstellen.
Wir haben die uns bekannten Förderprogramme der Bundesländer für Balkonkraftwerke hier in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie, indem Sie auf den Namen des jeweiligen Bundeslandes klicken. Wichtig: Für einige Programme müssen Sie vor dem Kauf einen Antrag stellen, um eine Subvention zu erhalten. Bei anderen reichen Sie die Rechnung nach dem Kauf ein, um Ihr Geld zurückzuerhalten.
Der Berliner Senat unterstützt Sie mit einer Pauschale von 500 Euro beim Kauf eines Steckersolarsystems. Wenn die Investitionskosten niedriger sind, werden maximal diese Kosten übernommen. Pro Wohnung ist ein Mini-Solarsystem förderfähig. Sie können den Berliner Balkonsolarzuschuss als Mieter und seit dem 1. Oktober 2023 auch als Eigentümer einer Berliner Immobilie erhalten, wenn Sie dort selbst wohnen. Der Antrag muss vor dem Kauf des Systems gestellt werden. Das Förderprogramm startete am 10. Februar 2023, und es stehen Gelder für 14.000 Wohnungen und Häuser zur Verfügung. Wenn Sie ebenfalls davon profitieren möchten, wenden Sie sich an die Investitionsbank Berlin.
Berlin
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Mini-PV-Anlagen mit Kaufdaten ab dem 7. November 2022 mit einer Pauschale von bis zu 500 Euro. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume akzeptiert Anträge - allerdings erst nachdem das System gekauft und installiert wurde. Laut dem Landesförderinstitut sind bereits alle Fördermittel für Eigentümer erschöpft. Stand März 2024 können Sie jedoch immer noch einen Antrag stellen, wenn Sie zur Miete wohnen. Es ist entscheidend, dass Ihr Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Sachsen unterstützt den Kauf von Steckersolarsystemen seit dem 22. Juni 2023 mit einer Pauschale von 300 Euro. Die für Eigentümer bereitgestellten Mittel waren schnell erschöpft. Als Mieter können Sie auch im Jahr 2024 noch einen Zuschuss von 300 Euro für ein Balkonkraftwerk erhalten. Die Förderung kann bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Sie gilt für Balkonkraftwerke, die nach dem 22. Juni 2023 gekauft wurden. Die Beantragung der Fördermittel ist erst nach erfolgreicher Installation möglich. Die Solarmodule müssen mindestens 300 Watt peak (Wp) produzieren, der Wechselrichter kann bis zu 600 Watt produzieren. Die Förderrichtlinien und weitere Details zur Beantragung finden Sie auf der Website der Sächsischen Aufbaubank.
Sachsen
Das Land Schleswig-Holstein hat das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürger" im November 2023 eingestellt. Nach einer Erklärung erfolgte dies aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die Verteilung von Geldern aus einem Landesfonds gestoppt hat. Es wird daher erwartet, dass es im Jahr 2024 keine Förderung mehr für Balkonkraftwerke seitens des Landes Schleswig-Holstein geben wird.
Schleswig-Holstein
Der Kauf eines Balkonkraftwerks, das Einstecken in die Steckdose, die
Selbstversorgung mit Solarstrom klingen fast zu gut, um wahr zu sein.
Aber eigentlich ist es genauso einfach. Es fehlt nur ein kleiner, aber
bedeutender Schritt: die Anmeldung beim Netzbetreiber und im
Marktstammdatenregister.
Viele Menschen lassen sich von dem vermeintlich großen bürokratischen
Aufwand der Anmeldung für ihre Steckersolaranlage abschrecken. Deshalb
begleiten wir Sie durch den Anmeldeprozess. So bleibt Ihr Weg zu einer
unabhängigen und nachhaltigen Energieversorgung so unkompliziert wie
möglich.
Besitzer und Besitzerinnen von Balkonkraftwerken sind derzeit
verpflichtet, ihre Anlage zweimal anzumelden: bei ihrem Netzbetreiber
und bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister.
Bitte beachten Sie: Die Nichtanmeldung einer Mini-Solaranlage im
Marktstammdatenregister stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit
einem Bußgeld geahndet werden kann, auch wenn dies in der Praxis
selten vorkommt. Dennoch ist eine Anmeldung sinnvoll.
Für Besitzer und Besitzerinnen von Balkonkraftwerken ist die Anmeldung
im Marktstammdatenregister wichtig, um die erzeugte Solarenergie
korrekt abrechnen zu können, insbesondere wenn überschüssiger Strom
ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Die Anmeldung beim
Netzbetreiber hat den Vorteil, dass dieser automatisch überprüft, ob ein
Austausch des Stromzählers erforderlich ist.
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