"Wir liegen nicht im Wettbewerb mit anderen, sondern mit unseren Irrtümern" (Sprichwort)
Wer ein Unternehmen in Deutschland gründet, muss sich neben den normalen Gründungsprozessen auch mit bürokratischen Bedingungen, Verordnungen etc. auseinandersetzen. In unserem Fall, als eine Firma, die mit Akkumulatoren und Ladegeräten zu tun hat, müssen wir uns u.a. mit dem Verpackungsgesetz, Batteriegesetz (BattG) und Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) auseinandersetzen.
Nach den letzten 2 Gesetzen (BattG und ElektroG) ist jede Firma dazu verpflichtet, die solche Produkte in den Verkehr bringt, sich bei bestimmten Stellen zu registrieren. Die EAR-Stiftung ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die Registrierungsstelle, wenn man Elektrogeräte in den Verkehr bringt, und die GRS Batterien (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) ist nach dem Batteriegesetz (BattG) die Stelle zur Registrierung der in den Verkehr gebrachten Menge an Akkumulatoren und Batterien.
Deutsche Unternehmen, die sich nicht registrieren lassen, können durch Wettbewerber abgemahnt werden (Wettbewerbsrecht) oder mit Busgeldern aufgrund einer Ordnungswidrigkeit konfrontiert werden1.
Wettbewerber außerhalb der EU-Grenzen bleiben davon häufig verschont. Zwar kann man solche Verstöße bei den jeweiligen Stiftungen anzeigen bzw. beim Bundesumweltamt, dennoch zeigt unsere Erfahrung, dass von einer Handlung nicht viel zu erwarten ist. Man hätte also auch sagen können, dass zur Zeit Unternehmen außerhalb der EU-Grenzen klare Wettbewerbsvorteile aufgrund des „Nichts Tuns“ genießen.
Auf unsere direkte Anfrage beim Bundesumweltamt (BMU) wurde uns mitgeteilt, dass das Problem bekannt sei. Tatsächlich findet man dazu in einigen Pressemitteilungen des Bundesumweltamtes Stellungnahmen2, 3. Aber hinzu kommt eine ernüchternde Erkenntnis, dass“…. Nach derzeitiger Gesetzeslage kann gegen sogenannte Trittbrettfahrer mit alleinigem Firmensitz in einem Drittland, die direkt an Endnutzer in der EU vertreiben, ohne zuvor nach dem ElektroG einen Bevollmächtigten benannt bzw. nach dem BattG ihre Marktteilnahme angezeigt zu haben, nicht vorgegangen werden“.
Diese Aussage muss zunächst verdaut werden…In einem Rechtstaat wie Deutschland gibt eine Exekutive, Organe der Verwaltung, zu, dass, wenn es um Marktteilnehmer außerhalb der EU-Grenzen geht, die gegen die Gesetze verstoßen, nichts dagegen unternommen wird!
Und wir und viele andere Unternehmen, die es richtig tun wollen, müssen die Kosten unserer Wettbewerber mittragen und die Kosten (direkt und indirekt) hinnehmen?! Darf man bei uns nicht auf Einhaltung der Gesetze durch ALLE Teilnehmer vertrauen und falls einer oder mehr dagegen verstoßen, dass der Gesetzgeber darauf reagiert?!
In einer der Szenen aus dem Western-Film „The Good, the Bad and the Ugly“ (Zwei glorreiche Halunken) liegt Tuco, der hässliche (Eli Wallach), in der Badewanne, als er plötzlich von einem Cowboy überrascht wird. Während der fremde Cowboy Tuco noch bedroht und ihn auf seinen Tod vorbereitet, erschießt ihn Tuco aus der Badewanne mit seiner Pistole und sagt: „When you have to shoot, shoot, don´t talk“ (wenn du schießen musst, tue es, rede nicht zu viel).
Diesen Satz kann ich allen exekutiven Organen in Deutschland nahe legen. Wenn es Gesetze gibt, sorgen SIE dafür, dass diese eingehalten werden und wenn SIE es nicht können (oder wollen), schaffen SIE sie ab!
Quellen
1) § 22 Bußgeldvorschriften BattG, § 45 Bußgeldvorschriften ElektroG
2) https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/mehr-umweltschutz-beim-onlinehandel
3) https://www.bmu.de/pressemitteilung/konferenz-zum-online-handel-als-herausforderung-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz/
Bild von FelixMittermeier auf Pixabay