„Sobald Gesetz ersonnen, wird Betrug gesponnen“ (deutsches Sprichwort)
Im November 2018 beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet“, das die Marktplatzbetreiber wie eBay und Amazon in die Haftung nimmt, falls es zur Steuerhinterziehung auf dem Marktplatz kommt. Seit Anfang 2019 dürften also Händler außerhalb der Grenzen der EU ohne die Vorlage einer Registrierung beim Finanzamt auf sämtlichen Marktplätzen nicht mehr handeln.
An sich war dieser Schritt richtig und wichtig, aber auch hinfällig, denn bereits 2015 hat der Bundesrechnungshof auf diesen Betrug unter der Überschrift „Steueroase Internet“ gemahnt. Es hatte also fast 4 Jahre gedauert, bis die Politik darauf reagierte.
Bis 2019 „durften“ also Händler außerhalb der EU in ihren Preisen kein Mwst. berücksichtigen. Diese gewaltigen 19% waren oft der Grund, warum Händler in Deutschland und der EU in bestimmten Produktgruppen kaum wettbewerbsfähig waren!
Worauf das Gesetz, nach meiner Auffassung, keine Antwort gibt, ist die weitere Umsatzsteuerhinterziehung über die eigenen Webshops. Mittlerweile agieren viele der Anbieter auf den o.g. Marktplätzen auch über ihre eigenen Webshops und wahrscheinlich auch am Fiskus vorbei. Vergleicht man die Preise mit dem eigenen Webshop und denen, die auf den Marktplätzen sind, so sind Abschläge von 20%-25% ein klarer Hinweis darauf, dass diese Abschläge nicht allein durch die Verkaufsprovisionen der Marktplätze zu begründen sind! Ich möchte nicht behaupten, dass im Finanzministerium unfähige Beamte arbeiten, dennoch stellt sich die Frage, warum man dort damals bei der Vorbereitung des o.g. Gesetzes nicht auch Bezahl- und Abwicklungsdienste wie Paypal, Kreditkarteninstitutionen etc. in die Haftung genommen hat? So hätte man weniger Spielräume für die Betrüger eingeräumt, ihre Waren und Dienstleistungen ohne die Vermeidung von der Erhebung der Mehrwertsteuer enorm erschwert!