„Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe.“ (Winston Churchill)
…und wenn neue Gesetze und Vorschriften verabschiedet werden, um bestehenden Lücken im Gesetz aufzufüllen, so können wir ebenfalls den guten Winston Recht geben.
Zum 16.07.2021 tritt das neue Gesetz zur Marktüberwachung in Kraft und sollte für mehr Sicherheit und Transparenz in der Produktsicherheit sorgen.
Im Folgenden beschreiben wir die wichtigen Neuerungen und ihre Bedeutung für die Konsumenten und für gewerbliche Anbieter (Importeure), für die für uns relevanten Produktbereiche Elektrogeräte und Akkumulatoren:
- Ausweitung der Definition des Inverkehrbringen - Ein Produkt gilt nun als in Verkehr gebracht, wenn ein Angebot an einen in der EU ansässigen Endverbraucher innerhalb eines Mitgliedstaats online oder über eine andere Form des Fernabsatzes gerichtet wird. Wenn ein Anbieter aus China bspw. über eBay, Amazon oder über seinen eigenen Webshop Produkte auf Deutsch anbietet, so ist davon auszugehen, dass der Anbieter seine Aktivität auf den Verkauf im deutschsprachigen Raum richtet. Hier ist es egal, aus welchem Land das Produkt verkauft und versendet wird.
- Ausweitung der Verantwortung in der Lieferkette – Verwendet ein Unternehmen außerhalb der EU die Dienste eines in der EU registrierten Dienstleisters (Fullfilment), so wird dieses Glied in der Kette die Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften übernehmen müssen. Ein Unternehmen wie Amazon bspw. kann in der Zukunft nicht behaupten, dass es lediglich die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten macht. Das Eigentumsverhältnis spielt keine Rolle mehr. In der Lieferkette muss es also mindestens ein Element geben, das alle Pflichten erfüllt.
- Produktkonformität (CE) – wer Produkte auf den Markt bringt, die bestimmte Vorschriften erfüllen müssen, muss in der Lage sein, dies zu belegen. Nun, und das ist neu, muss dieser Wirtschaftsakteur einen Sitz in der EU haben. Ansonsten ist der Verkauf von Produkten verboten! Ein Unternehmen aus einem Drittland kann nicht mehr ein CE auf dem Produkt anbringen und das Produkt aus diesem Drittland in die EU „schleusen“.
Diese „Neuordnung“ ist eine gute Nachricht für den Konsumenten, denn sie gibt ihm einen besseren Schutz vor unsicheren Produkten und falls Schäden durch ein unsicheres Produkt entstehen, wird es in der EU eine verantwortliche Adresse dafür geben.